Allgemeine Geschäftsbedingungen von Eichensinnig - Hubert Schäfer, Stand Dezember 2020
1. Geltungsbereich
Unseren Angeboten, Bestätigungen, Verträgen und Lieferungen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers oder anderweitige Abreden bei oder nach Vertragsabschluss werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Bestellungen bzw. Schriftwechsel ist unsere Angebots-Nr. anzugeben. Erteilte Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Leistung oder Rechnungseiteilung wirksam. Ergänzungen und Änderungen des Auftrages durch den Käufer bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne und technische Daten stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.3. Lieferungen
Ein Lieferzeitpunkt oder eine Lieferfrist sind nur dann vereinbart, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind. Kann eine Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder aus einem sonst nicht von uns zu vertretenden Ereignis ( Streik oder Aussperrung) nicht vorgenommen werden oder verzögert sich die Lieferung bei uns oder bei unserem Lieferanten aus einem solchen Grund, so sind wir für die Dauer ihrer Auswirkungen oder einer hierdurch bedingten Unmöglichkeit der Lieferung von der Lieferverpflichtung befreit; ein Verzug unsererseits kann während dieser Zeit nicht eintreten.
Kaufleuten im Sinne des HGB stehen Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art - gegen uns wegen verspäteter Lieferung, Leistungsverzug oder zu vertretender Unmöglichkeit auch nach Fristsetzung nicht zu, es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind wir zu Teilleistungen berechtigt. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfristen erst dann berechtigt, wenn eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist. Angemessen Ist eine Nachfrist von mindestens vier Wochen. Befindet der Käufer sich Im Annahmeverzug, so trägt er die anfallenden Lagerkosten. Die Einlagerung erfolgt auf seine Gefahr. Mit Annahmeverzug wird die Forderung unter Aufhebung anderer schriftlicher Vereinbarungen sofort fällig. Bis zum Ausgleich dieser Forderung steht uns ein Zurückhaltungsrecht zu. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so sind wir unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, vom Vertag zurückzutreten oder Schadenersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises geltend zu machen, wenn nicht ein darüber hinausgehender Schaden nachgewiesen wird.
4. Preise
Vereinbarte Preise sind Festpreise und verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Für Aufträge, die nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, erfolgt die Berechnung zu dem derzeitig gültigen günstigsten Preis am Tag der Auslieferung.
5. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über Sie - gleich ob diese von ihnen oder von Dritten stammen- im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes § 26 mit Hilfe unserer EDV - Anlage zu verarbeiten. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle firmeninternen Informationen, die im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind Innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug etwaigerNebenkosten zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Käufer Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 12% p.a. zu berechnen. Einzugsermächtigung, Vorauskasse
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontier Spesen gehen vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an zu Lasten des Käufers und sind sofort zahlbar.
Bel Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unserer Käufer voraus. Bei Bekannt werden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Abnehmers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende Zahlungseinstellungen und lnsolvenzanträge, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und nur gegen Vorauskasse zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen aus des von uns bereits erfüllten Teils des Vertrages. Das Recht zum Rücktritt bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Verpackung und Versand
Die Verpackung geht zu Lasten des Käufers. Der Versand erfolgt innerhalb des "Berliner Rings" frei Haus, darüber hinaus ab Warenwert 250,-€. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Bei Transportschäden ist vor Abnahme des Gutes der Schaden durch die Bahn, Post oder den Frachtführer bestätigen zu Lassen. Falls der Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, ist die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Wege zu bewirken.
Werden vom Käufer keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann diese auf Kosten des Käufers von uns ohne weiteres vorgenommen werden; eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir oder unser Lieferant nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderungen so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so erlischt unser Eigentum dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer der neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Voraussetzung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Ware auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
9. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung
a) Sachmängelgewährleistungsansprüche Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 6 Monate, nachdem die Ware unser Haus verlassen hat. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Ein Rücktrittsrecht hat der Käufer nur, soweit wir nicht in der Lage sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben, bzw. eine uns vom Käufer gesetzte Nachfrist verstreichen lassen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster usw.) ergeben. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils der Ware berechtigten den Käufer nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
b) Sonstige Schadenersatzansprüche Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes, Alte Schäferei 3, 14662 Friesack. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Kaufleute i.S.d. §§1 bis 6 HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Käufers zu klagen. Für den Fall, dass der Käufer nicht Kaufmann ist, gilt unser Firmensitz als Gerichtsstand für das Mahnverfahren vereinbart. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB).
11. Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen voll wirksam.